Heizöl
Firmenlogo von Baumanns GmbH

Energie-News

Caravan und Wohnmobile: Prüfung der Gasanlagen sinnvoll (30.06.2020)

TÜV Rheinland bietet Service aus einer Hand /
Wartungsnachweis für Fahrzeughalter im Schadensfall
Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung

Caravan und Wohnmobile: Prüfung der Gasanlagen sinnvollUnabhängiges Urlauben im Caravan oder Wohnmobil in Corona-Zeiten ist gefragt. Allein im Mai 2020 wurden rund 10.700 Wohnmobile neu zugelassen - knapp 32 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Um unliebsamen Überraschungen im Urlaub vorzubeugen, sollten Besitzer ihre Fahrzeuge gründlich prüfen. Für den Komfort spielt dabei die oftmals verbaute Flüssiggasanlage eine Hauptrolle. Sie liefert beispielsweise die Energie für Herd, Heizung sowie Kühlschrank und sorgt für warmes Wasser. "Von der Technik der Flüssiggasanlage sollten Laien in jedem Fall fernbleiben, da jedes Leck zur Explosion führen kann", betont Dieter Lauffs, Kfz-Fachmann bei TÜV Rheinland. Die Bauteile der Anlage werden bei TÜV Rheinland alle zwei Jahre im Rahmen de Hauptuntersuchung geprüft, zudem bietet die Prüforganisation jederzeit an seinen Servicestationen Kontrollen für 40 Euro an. Im Schadensfall haben Halter durch das Gutachten einen Nachweis über die korrekte Wartung. Zudem ist der Prüfungsbeleg auf manchen Campingplätzen verpflichtend vorzulegen.

Reifen werden besonders beansprucht

Mit Rat und Tat stehen die Experten von TÜV Rheinland auch denjenigen zur Seite, die ein Fahrzeug oder einen Anhänger in Eigenregie zu einem Caravan oder Wohnmobil umbauen möchten. "Wer sich bei Um- oder Anbauten frühzeitig von uns beraten lässt, kann Geld und Zeit sparen. Wir wissen, was für eine Zulassung beachtet werden muss, und können dementsprechend auch beraten - wir bieten einen vollumfänglichen Service aus einer Hand", sagt Lauffs.

Ob Caravan oder Wohnmobil, das Hauptaugenmerk sollten Halter stets auf die Reifen legen. Die werden durch die Beladung besonders beansprucht. Bei Rissen, Beulen und porösen Stellen sind die Reifen dringend auszutauschen. Das gilt auch nach spätestens sechsjähriger Nutzung - selbst, wenn die Pneus noch ausreichend Profil, mindestens zwei Millimeter, aufweisen.



Quelle: TÜV Rheinland

Zurück zur Übersicht